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Erbrecht

Die rechtzeitige Errichtung eines Testaments oder eines Erbvertrags, beraten und gestaltet durch einen Fachanwalt/eine Fachanwältin für Erbrecht, hilft Ihnen dabei, den Familienfrieden über Ihren Tod hinaus zu erhalten. Geschieht dies nicht, kommt es zum Eintritt der gesetzlichen Erbfolge. Logisch ist, dass diese abstrakten Regelungen nicht in jedem Einzelfall die gewünschte Lösung zur Folge haben, beispielsweise bei Patchwork-Familien. Deshalb gestalten wir mit Ihnen Testamente oder Erbverträge, mit den Sie sicher gehen können, dass Ihr letzter Wille beachtet wird.


Im Erbfall beraten wir Sie über Ihre Möglichkeiten der außergerichtlichen Einigung und setzen Ihre Erb- und Pflichtteilsansprüche auf außergerichtlichem, aber auch auf gerichtlichem Wege durch. Zudem stehen wir Ihnen mit Rat zur Seite, wie beispielsweise mit einem verschuldeten Nachlass umzugehen ist und welche Fristen zu beachten sind.


Unsere Tätigkeit umfasst unter anderem folgende Bereiche:

  • Beratung bei der Errichtung von Testamenten und Erbverträgen
  • Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen
  • Klärung der Vermögensnachfolge
  • Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung in Erbangelegenheiten
  • Beratung und Vertretung vor und nach dem Erbfall
  • Grenzüberschreitende Erbfälle

Tanja Haaß (Fachanwältin für Erbrecht) und Burcu Lupa sind ein eingespieltes Team bei der Gestaltung ihrer Erbfolge und der Anspruchsdurchsetzung. Zudem sind wir auch im Bereich der Testamentsvollstreckung tätig. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.